Mitte Dezember hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung lanciert. Durch die Änderung der Verordnung soll das Bundesamt für Sozialversicherungen eine geeignete Kinderrechtsorganisation beauftragen, jene Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte wahrzunehmen, welche nach Auffassung der Verordnungsgeberin sinnvollerweise auf Bundesebene anzusiedeln seien. Dazu würden
der Wissensaufbau, Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz, die Beratung von Behörden und die Vernetzung der Akteure gehören. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. März 2024. Die Unterlagen dazu finden sich hier.
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