Ergebnis korrekt, Hinleitung egal (?)
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Ein neueres Urteil des Bundesgerichts ermöglicht eine Repetition des schweizerischen internationalen Erwachsenenschutzrechts. Die wesentlichen Aussagen des Urteils sind im Folgenden fett/kursiv hinterlegt. Dem Urteil Sachverhalt
Die KOKES hat Empfehlungen zur Ernennung der geeigneten Beistandsperson erlassen. Diese finden sich hier.
Gemäss bisheriger bundesgerichtlicher Praxis (BGE 126 III 219) besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft, wenn auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht
Per 1. Januar 2025 ist die Revision der ZPO in Kraft getreten. Dies ist für das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren insofern relevant, als die ZPO sinngemäss
Der KESR-Blog geht in die Weihnachtspause. Ich möchte mich wiederum für die zahlreichen Anregungen und Hinweise sowie für Ihr Interesse bedanken. Frohe Festtage und einen
Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Ein neueres Urteil des Bundesgerichts ermöglicht eine Repetition des schweizerischen internationalen Erwachsenenschutzrechts. Die wesentlichen Aussagen des Urteils sind im Folgenden fett/kursiv hinterlegt. Dem Urteil Sachverhalt
Die KOKES hat Empfehlungen zur Ernennung der geeigneten Beistandsperson erlassen. Diese finden sich hier.
Gemäss bisheriger bundesgerichtlicher Praxis (BGE 126 III 219) besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft, wenn auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht
Per 1. Januar 2025 ist die Revision der ZPO in Kraft getreten. Dies ist für das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren insofern relevant, als die ZPO sinngemäss
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Das Bundesgericht beschäftigte sich in einem neueren Urteil mit der Rüge einer betroffenen Person, die Vorinstanz habe nicht begründet, weshalb im Verfahren vor der KESB
Ein neueres Urteil des Bundesgerichts ermöglicht eine Repetition des schweizerischen internationalen Erwachsenenschutzrechts. Die wesentlichen Aussagen des Urteils sind im Folgenden fett/kursiv hinterlegt. Dem Urteil Sachverhalt
Die KOKES hat Empfehlungen zur Ernennung der geeigneten Beistandsperson erlassen. Diese finden sich hier.
Gemäss bisheriger bundesgerichtlicher Praxis (BGE 126 III 219) besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft, wenn auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht
Per 1. Januar 2025 ist die Revision der ZPO in Kraft getreten. Dies ist für das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren insofern relevant, als die ZPO sinngemäss
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