Dass die fürsorgerische Unterbringung in der Praxis zwischen der Gewährleistung privater und öffentlicher Interessen mäandert, zeigt ein neues Urteil des Bundesgerichts im migrationsrechtlichen Kontext anschaulich. Das Gericht musste über die Vollstreckung der Wegweisung einer Person entscheiden, welcher an einer psychischen Erkrankung leidet. Das Bundesgericht legte dar, bei „kritischen Krankheitsbildern“, welche auch im Heimatland behandelt werden können, müsse der Vollzug der Wegweisung sorgfältig geplant und durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang hielt das Bundesgericht fest, allenfalls sei die Möglichkeit einer fürsorgerischen Unterbringung in zeitlicher Nähe zum Wegweisungsvollzug zu prüfen.
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